AGB

AGBs für Hebammen umfassen  folgende Bereiche:
  • Geltungsbereich: Die AGB's gelten zwischen der Hebamme als Dienstleisterin und der Leistungsempfängerin. 
  • Rechtsverhältnis: Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist privatrechtlicher Natur.
 
  • Leistungsumfang: 
    (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

    (2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

    (3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme, ist die Leistungen der hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

    (4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

  • Terminverlegung:
    Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer leichten Toleranz von +/- 20 Minuten, da Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen unterworfen sein kann. (Fahrtweg, Dauer der Besuche..)
    Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen.
     
    In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
     
  • Haftung:
    Die Hebamme ist ausreichend beruflich Haftpflichtversichert, wie es der DHV und GKV vorsehen.
     
  • Datenschutz und Schweigepflicht:
    Datenschutz und Schweigepflicht werden von der Hebamme eingehalten. Die Akten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
     
  • Abrechnung / Zahlung:
    Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgen durch die Hebamme mit den zuständigen Krankenkassen. Es entstehen der Versicherten keine Extrakosten durch die Betreuung, es sei denn diese entstehen durch freiwillige, gewünschte IGe-Leistungen.
     
    IGe-Leistungen sind extra zu besprechen und müssen gänzlich von der Versicherten getragen werden. Hier kann folgendes gewählt werden
     
    - K-Taping
    - Geburtsvorbereitende Akupunktur 
    - Schwangerenmassage
    - Beikostberatung
    - Trageberatung
    - Mehraufwandspauschale bei ambulanten Geburten 
    - monatliche Flatrate für telefonische Kurzberatung 
     
     
  • Widerrufsrecht:
    Der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss wiederrufen werden. Dieser Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen. 
     
  • Pflichten der Leistungsempfängerin:
    Die Versicherte ist verpflichtet ehrlich und offen über betreuungsrelevanten Fakten mit der Hebamme zu sprechen und über Änderungen Ihres Gesundheitszustandes zu sprechen, damit eine ideale Betreuung erfolgen kann.